AGB

Fassung: 23.02.2022

-1- Geltungsbereich

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer/innen, die im Rahmen des WACHAUmarathon an einem der Bewerbe teilnehmen.

Veranstalter des KinderBURGlauf ist die WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge.

Österreichisches Recht wird angewendet. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Landesgericht in Wr. Neustadt.
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmerinnen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.

Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post (WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge) oder per E-Mail (office@wachaumarathon.com) an den Veranstalter zu richten.

-2- ONLINE Anmeldungen

Die Anmeldung zu allen Bewerben ist über das ONLINE Anmeldeportal von Pentek Timing GmbH www.pentek-payment.com möglich.
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Anmelder und dem Veranstalter WACHAUmarathon GmbH zustande. Pentek Timing GmbH fungiert hier lediglich als Vermittler und Service-Provider des Anmeldeportals. Ihr Konto wird durch Pentek Timing GmbH belastet, dies erfolgt im Auftrag und auf Rechnung von WACHAUmarathon GmbH.

-3- Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich per Chip, welcher an der Rückseite der Starnummer angebracht ist, durch die Firma Pentek-Timing (www.pentek-timing.at).

-4- Haftung

Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Er wird keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen. Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen, das gilt auch insbesondere für abgegebene Kleidersäcke, für die kein Verwahrungsvertrag zustande kommt. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung wird verpflichtend abgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, aus welchen Gründen auch immer, die Veranstaltung abzuändern und ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grunde abzusagen. In Fällen von höherer Gewalt, wie zum Beispiel bei Hochwasser, Steinschlag, terroristischen Anschlägen, etc. besteht seitens des Veranstalters eine Ausfallsversicherung, die diesfalls den TeilnehmerInnen den Ersatz des Startgeldes garantiert. Diese Versicherung ersetzt nicht die Rücktrittsversicherung für individuelle Verhinderungsgründe an der Teilnahme an der Veranstaltung. In Fällen von Krankheit, Verletzung, Problemen bei der Anreise oder sonstigen persönlichen Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.
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