Fassung: 23.02.2022
-1- Geltungsbereich
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer/innen, die im Rahmen des WACHAUmarathon an einem der Bewerbe teilnehmen.
Veranstalter des KinderBURGlauf ist die WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge.
Österreichisches Recht wird angewendet. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Landesgericht in Wr. Neustadt.
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmerinnen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post (WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge) oder per E-Mail (office@wachaumarathon.com) an den Veranstalter zu richten.
-2- ONLINE Anmeldungen
Die Anmeldung zu allen Bewerben ist über das ONLINE Anmeldeportal von Pentek Timing GmbH www.pentek-payment.com möglich.
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Anmelder und dem Veranstalter WACHAUmarathon GmbH zustande. Pentek Timing GmbH fungiert hier lediglich als Vermittler und Service-Provider des Anmeldeportals. Ihr Konto wird durch Pentek Timing GmbH belastet, dies erfolgt im Auftrag und auf Rechnung von WACHAUmarathon GmbH.
-3- Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich per Chip, welcher an der Rückseite der Starnummer angebracht ist, durch die Firma Pentek-Timing (www.pentek-timing.at).